Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wendekreis, Bahnhofstrasse 9, 6300 Zug | Stand: 5. Mai 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Wendekreis (nachfolgend «Wendekreis» oder «wir») und Kundinnen und Kunden, die Uhrenreparatur- und Serviceleistungen in Auftrag geben. Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Inhaltsverzeichnis
1. Auftragserteilung und Annahme
Ein Auftrag kommt zustande, wenn Wendekreis die Uhr entgegennimmt und dem Kunden oder der Kundin einen schriftlichen Auftragsbeleg ausstellt. Dieser Beleg enthält eine Beschreibung des abgegebenen Gegenstands sowie die vereinbarten Leistungen.
Wendekreis behält sich vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn die Uhr Schäden aufweist, die eine seriöse Reparatur nicht ermöglichen, oder wenn keine geeigneten Ersatzteile beschaffbar sind. In diesem Fall wird die Uhr unverzüglich und unbeschädigt zurückgegeben.
Änderungen am Auftragsumfang werden stets persönlich oder telefonisch besprochen, bevor die Arbeit entsprechend angepasst wird.
2. Kostenvoranschlag und Preise
Die auf der Website sowie im Betrieb ausgewiesenen Preise sind Festpreise in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vermerkt. Sie gelten für den beschriebenen Standardleistungsumfang.
Stellt sich bei näherer Untersuchung heraus, dass zusätzliche Arbeiten oder Ersatzteile erforderlich sind, erstellt Wendekreis vor Ausführung dieser Zusatzarbeiten einen separaten Kostenvoranschlag. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden werden keine kostenpflichtigen Zusatzarbeiten durchgeführt.
Aktuelle Leistungspreise
3. Leistungsumfang
Wendekreis erbringt ausschliesslich die im Auftragsbeleg festgehaltenen Leistungen. Der Umfang jeder Serviceart ist wie folgt definiert:
- Quarz Batterieservice: Austausch der Batterie, Sichtprüfung der Kontakte und Dichtungen, Gangkontrolle nach Einbau, Rückgabe betriebsfertig.
- Kristall & Lünette: Ersetzen des beschädigten Crystals, Überprüfung und ggf. Instandstellung der Drehlünette, Reinigung und Neuverschluss des Gehäuses.
- Mechanische Revision: Vollständige Demontage und Reinigung des Werks, Neuölung aller relevanten Lagerstellen, Regulierung der Gangreserve, offene Besprechung von Verschleissteilen vor dem Ersatz.
4. Abgabe und Rückgabe
Uhren werden persönlich im Betrieb an der Bahnhofstrasse 9, 6300 Zug, abgegeben und abgeholt. Wendekreis stellt beim Eingang der Uhr einen Auftragsbeleg aus, der bei der Abholung vorzulegen ist.
Die voraussichtliche Fertigstellungsdauer wird bei Auftragsannahme mitgeteilt. Sie kann sich verlängern, wenn Ersatzteile beschafft werden müssen oder unvorhergesehene Befunde am Werk auftreten. In solchen Fällen informiert Wendekreis die Kundinnen und Kunden proaktiv.
Wendekreis übernimmt keine Verantwortung für Uhren, die ohne Voranmeldung zurückgelassen werden oder für die kein Auftragsbeleg ausgestellt wurde.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des vereinbarten Betrags erfolgt bei Abholung der Uhr. Es werden Barzahlung sowie gängige Kartenzahlungsmittel akzeptiert. Die Rückgabe der Uhr erfolgt nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrags.
Einwände zur Rechnung sind spätestens bei Abholung geltend zu machen. Nachträgliche Reklamationen zu Preisen oder Leistungsumfang werden nur berücksichtigt, wenn sie sachlich begründet sind und innerhalb von zehn Werktagen nach Abholung schriftlich eingereicht werden.
6. Haftung
Wendekreis arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs. Für Schäden, die durch nachweislich fehlerhafte Arbeit entstanden sind, haftet Wendekreis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Wendekreis haftet nicht für bereits bestehende Schäden oder Materialermüdungen, die sich erst im Zuge der Reparatur zeigen. Solche Befunde werden der Kundin oder dem Kunden mitgeteilt, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Bei Uhren mit besonderem Sammlerwert oder bei Modellen, deren Originalzustand erhalten bleiben soll, bitten wir um einen ausdrücklichen Hinweis vor Auftragserteilung, damit besondere Vorsichtsmassnahmen getroffen werden können.
7. Eigentumsrecht und nicht abgeholte Uhren
Die abgegebene Uhr verbleibt im Eigentum der Kundin oder des Kunden. Wendekreis hat ein Retentionsrecht auf die Uhr bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts.
Wird eine fertiggestellte Uhr nicht innerhalb von sechs Monaten nach Benachrichtigung abgeholt, ist Wendekreis berechtigt, die notwendigen Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Nach einem Jahr behält sich Wendekreis vor, die Uhr nach vorgängiger schriftlicher Benachrichtigung an die zuletzt bekannte Adresse zur Verwertung weiterzugeben.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung anfallen, werden ausschliesslich für diesen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zug, Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wendekreis behält sich vor, diese AGB anzupassen. Die jeweils geltende Fassung ist auf der Website unter wendekre.blog sowie im Betrieb einsehbar. Für laufende Aufträge gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Kraft waren.